Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
2120 Wolkersdorf, Hauptstraße 28

Tel. 02245/2401-0, FAX: DW 49,
E-Mail: stadtamt@wolkersdorf.at

Förderungen der Stadtgemeinde Wolkersdorf

Familien- und Sozialpaket

Das Familien- und Sozialpaket wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf in der Gemeinderatssitzung vom 24.6.2009 genehmigt und ist seit  1.8.2009 in Kraft. 

Antrag Familien- und Sozialpaket.pdf
Antrag Familien- und Sozialpaket
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Babypaket/Babygutschein

Für jedes neugeborene Kind mit Hauptwohnsitz in Wolkersdorf erhalten die Eltern ein Babypaket oder einen Babygutschein im Wert von € 110,- Erhältlich im Bürgerservice gegen Vorlage von Geburtsurkunde und Meldezettel.

Mehrkindstaffelung in Musikschule und Hort

Um Belastungen für Familien mit mehreren Kindern zu mindern, werden seitens der Gemeinde Unterstützungen in Form von verminderten Beiträgen gewährt.
Informationen zur Förderhöhe erhalten Sie direkt in der Musikschule Wolkersdorf und im Hort der Volksschule Wolkersdorf (Tel. 02245/83535).

Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf

Der „Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel“ unterstützt in Not geratene Familien und Menschen auf unbürokratische Weise. Der Wirkungsbereich des Fonds erstreckt sich ausschließlich auf Menschen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf. 

Betroffene richten ein formloses Schreiben an die Stadtgemeinde Wolkersdorf, „Sozialfonds“, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf.

Spenden können Sie mit einem entsprechenden Vermerk auf unser Konto bei der Erste Bank Wolkersdorf - BLZ 20111, Konto Nr.: 204 870 627/03 überweisen.

Beihilfe für bedürftige GemeindebürgerInnen

Richtlinien.pdf
Richtlinien.pdf
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Gesundheitsscheck

Jeder Bezieher von Notstandshilfe, jeder Mindestrentner, jeder Sozialhilfeempfänger und jeder Arbeitslose mit Hauptwohnsitz in Wolkersdorf erhält einmal jährlich einen Gesundheitsscheck im Wert von € 30,-. Der Scheck kann für ärztliche Leistungen, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden, z.B. Apothekenrechnungen u.ä. gegen Vorlage von Rechnungen im Bürgerservice eingelöst werden.