Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

Veröffentlichungsdatum09.04.2025Lesedauer1 Minute
Informationsblatt MKS

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kamelartigen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende und als Farmwild gehaltene Paarhufer, wie Hirsche oder Wildschweine können sich infizieren. 

Die Maul- und Klauenseuche ist für Menschen ungefährlich! (siehe Informationsblatt der Landessanitätsdirektion NÖ des Amtes der NÖ Landesregierung).

Aufgrund des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in der Slowakei und Ungarn wurden Teile des Bezirkes Mistelbach vom Bundesministerium mit 26.3.2025 zur weiteren Sperrzone (§ 4 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit einer EU-Verordnung) erklärt und 2 Verordnungen erlassen:


MKS-Sofortmaßnahmenverordnung, BGBl. I Nr. 55/2025

Die Verbringung aus der Slowakischen Republik und aus Ungarn ist verboten für:

  1. empfängliche lebende Tiere,
  2. frisches Fleisch,
  3. frisches Fleisch von gehaltenen und wildlebenden Tieren gelisteter Arten,
  4. Rohmilch und Kolostrum von Tieren gelisteter Arten,
  5. Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen Tieren und wildlebenden Tieren gelisteter Arten,
  6. Gülle und Mist von Tieren gelisteter Arten,
  7. Jagdtrophäen,
  8. Wild in der Decke von Tieren gelisteter Arten,
  9. erlegtes Wild gelisteter Arten.

GILT NUR für Tiere und Waren, die seit dem 1.3.2025 in diesen Ländern gehalten oder erlegt oder erzeugt wurden.


MKS-Bekämpfungsverordnung, BGBl. I Nr. 53/2024

 Für NÖ gelten folgende Verbote in der weiteren Sperrzone: Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von gehaltenen Tieren gelisteter Arten, einschließlich Abholung und Verteilung dieser Arten.

Die Homepage des Landes NÖ wurde aktualisiert: www.noe.gv.at/noe/veterinaer/Maul_und_Klauenseuche.html

Über die interaktive Karte und die Verlinkung mit der Homepage des Bundes können aktuelle Informationen (z.B. die in den Zonen verhängten Maßnahmen) abgerufen werden. 

Die Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach führt in den Betrieben nach einem mit der Veterinärdirektion des Amtes der NÖ Landesregierung abgestimmten Plan stichprobenweise Betriebskontrollen und Beprobungen durch.

Die Jägerschaft wurde ebenfalls von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach informiert.