Gebrauchsabgabe / Gebrauchserlaubnis


Für den Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde einschließlich seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes ist vorher ein Gebrauchsrecht zu erwirken, wenn der Gebrauch über die widmungsmäßigen Zwecke dieser Fläche hinausgehen soll.

Die im angeschlossenen Tarif angegebenen Arten des Gebrauches von öffentlichem Grund in der Gemeinde gehen über die widmungsmäßigen Zwecke hinaus und sind erst nach Erteilung einer Gebrauchserlaubnis zulässig. Siehe NÖ Gebrauchsabgabentarif 2025

Die Erteilung der Gebrauchserlaubnis ist nur auf Antrag zulässig.

Ist für eine Gebrauchsart eine baubehördliche oder straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich, gilt nach Erteilung einer solchen Bewilligung, mit Vornahme einer Anzeige gemäß § 2 Abs. 5 NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 die Gebrauchserlaubnis als bewilligt. Die zu entrichtende Gebrauchsabgabe wird sohin mit gesonderten Abgabenbescheid vorgeschrieben.

Die Gebrauchsabgabe ist zu versagen, wenn dem Gebrauch öffentliche Rücksichten entgegenstehen, bei Erteilung der Gebrauchserlaubnis sind Bedingungen, Befristungen oder Auflagen vorzuschreiben, soweit dies zur Wahrung dieser Rücksichten erforderlich ist.

Wird die Gebrauchserlaubnis nicht mehr benötigt, muss eine schriftliche Verzichtserklärung bei der Stadtgemeinde Wolkersdorf eingebracht werden.

Kontaktieren Sie uns vorab, um zu klären ob für Ihr geplantes Vorhaben eine Gebrauchserlaubnis und/oder eine baubehördliche oder straßenpolizeiliche Bewilligungspflicht erforderlich ist:

Zuständigkeiten:

·         Gebrauchserlaubnis im Zusammenhang mit Gebäuden (z.B. Markisen, Vordächer, Ankündigungstafeln, Werbezeichen, Steckschilder, etc. ) – Bauamt

·         Gebrauchserlaubnis mit Situierung auf öffentl. Flächen (z.B. Schanigärten, Warenaushängungen, Lagerung von Baustoffen und Containern, etc. ) – Infrastrukturabteilung

 

Formulare:

-      Ansuchen um Gebrauchserlaubnis

-      Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung gem. § 82 STVO sowie Anzeige der Gebrauchnahme

-      Verzichtserklärung / Abmeldung Gebrauchsart