Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums

Veröffentlichungsdatum06.05.2025Lesedauer2 Minuten
Hochwasserzuwendung

Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums für Privathaushalte startet ab sofort!

In Folge der Hochwasserereignisse in mehreren österreichischen Regionen vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 können zahlreiche Personen ihren Wohnraum nicht zweckentsprechend nutzen. Sie sind mit hohen Kosten für Ausweichquartiere und Sanierungsarbeiten konfrontiert. Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für Privathaushalte zusätzliche finanzielle Hilfe: Sie kann ab sofort beantragt werden und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für angemietete Ersatzquartiere.

Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Zuwendung. Die Antragstellung ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Hochwasserzuwendung.

Wer ist die Zielgruppe?

Privatpersonen in Österreich, die zwischen 12.09.2024 bis 17.09.2024 von einer Überflutung des Wohnraums an ihrem Hauptwohnsitz betroffen waren.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

• Es liegt bzw. lag eine unwetterkatastrophenbedingte Überflutung von Räumlichkeiten im Wohnraum des Hauptwohnsitzes vor (nicht: Kellerräumlichkeiten, Nebengebäude).
• Es besteht ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Hochwasserereignis vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 und dem Schaden, der im Wohnraum der Wohneinheit entstanden ist.
• Der Schaden wurde beim Katastrophenfonds gemeldet.

Wie hilft mir die Hochwasserzuwendung?

Wohnraumerhaltung: Kostenbeitrag für Sanierungskosten im Wohnraum am Hauptwohnsitz; z.B. Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc. Nicht: Sanierung von Räumlichkeiten im Kellergeschoß oder Nebengebäuden; pauschal 2.200 Euro pro Haushalt.
Wohnraumbeschaffung: Echtkostenersatz für die Anmietung eines Ersatzquartiers; z.B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung; maximal 3.500 Euro pro Haushalt.

Wie kann ich die Hochwasserzuwendung beantragen?

• Sie können ab sofort bis 30.06.2025 unter www.hochwasserzuwendung.at Anträge stellen.
• Sie können diese Zuwendung ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen beantragen.
• Für die Beantragung beider Zuwendungen stellen Sie zwei getrennte Online-Anträge.
• Sollte Ihnen die Antragstellung online nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter +43 1 /31 6 31-727.

Welche Dokumente benötige ich? 

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Auszug aus dem zentralen Melderegister
• Nachweis der Betroffenheit des Wohnraums in Niederösterreich: Schadenserhebungsprotokoll der Schadenserhebungskommission der Gemeinde („Schadenserhebungsprotokoll für Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich Inventar und Lagervorräte sowie sonstige Anlagen“). Das von der Gemeinde unterzeichnete und abgestempelte Schadenserhebungsprotokoll erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Servicebüro.
• Für den Antrag auf Wohnraumbeschaffung zusätzlich
- saldierte Rechnung(en) oder
- Mietvertrag inklusive Zahlungsnachweise für das Ersatzquartier.
• Unterfertigte Abschlusserklärung