KG Obersdorf: Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes

Veröffentlichungsdatum02.09.2026Lesedauer1 Minute
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Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Obersdorf abzuändern.

Der Entwurf zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes bzw. Flächenwidmungsplanes wird durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von Mittwoch, 02.09.2026 bis Mittwoch, 14.10.2026, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jede(r) ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesen Änderungsentwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die/Der Verfasser/in einer Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung Berücksichtigung findet.

Näheres kann den beiliegenden Kundmachungen sowie den folgenden Auflagenunterlagen entnommen werden:

WOLK_FÄ_24_12821_E_Plan[2].pdf herunterladen (0.25 MB)

WOLK_FAE24_12821_E_Bericht[2].pdf herunterladen (12.74 MB)

Anhänge:

I_1_Naturschutzfachliches Gutachten_BIOME[1].pdf herunterladen (1.91 MB)

I_2_Verpflichtungserklärung_Ökoenergie[1].pdf herunterladen (0.86 MB)

I_3_Stellungnahme_APG[1].pdf herunterladen (6.17 MB)