Thermische Sanierung


FÖRDERRICHTLINIE - "THERMISCHE SANIERUNG" GÜLTIG AB 01.01.2023

Die neue Förderrichtlinie wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen und gilt ab 01.01.2023.

Nachstehend finden Sie die Informationen zur thermischen Sanierung.


Zuständig

Formulare