Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe

Veröffentlichungsdatum30.04.2026Lesedauer< 1 Minute
Waldbrandgefahr

Im Bezirk Mistelbach gilt aufgrund der Trockenheit ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. 

Rauchen und offenes Feuer stellen ein hohes Risiko dar und sind daher im Wald sowie in der Umgebung untersagt und werden mit hohen Strafen geahndet.