NÖ Heizkostenzuschuss 2024/25

Veröffentlichungsdatum24.10.2024Lesedauer2 Minuten
Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes beantragt werden.


Wer ist berechtigt?

  • Ausgleichszulagenbezieher*innen
  • Mindestpensionsbezieher*innen nach § 293 ASVG
  • Arbeitslose, deren Einkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • Sonstige Personen, deren Familieneinkommen unter diesem Richtsatz liegt

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten
  • Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden