Thermische Sanierung


FÖRDERRICHTLINIE - "FASSADENAKTION & THERMISCHE SANIERUNG" GÜLTIG BIS 31.12.2023

Die Förderrichtlinie "Fassadenaktion & Thermische Sanierung" wurde vom Gemeinderat mit Wirksamkeit per 31.12.2023 aufgehoben und ist ab diesem Datum nicht mehr gültig.

Projekte, für die im Jahr 2023 nach diesen Richtlinien eine Förderung angesucht wird, müssen bis zum 31.12.2023 fertiggestellt und abgerechnet sein.

Nachstehend finden Sie die Informationen zur Fassadenaktion & thermischen Sanierung:

GÜLTIG_BIS_31.12.23_Förderrichtlinien_Fassadenaktion_thermische_Sanierung.pdf herunterladen (0.07 MB)

GÜLTIG_BIS_31.12.23_Förderansuchen_Fassadenaktion_thermische_Sanierung.pdf herunterladen (0.05 MB)


NEU - FÖRDERRICHTLINIE - "THERMISCHE SANIERUNG" GÜLTIG AB 01.01.2023

Die neue Förderrichtlinie wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen und gilt ab 01.01.2023.

Nachstehend finden Sie die Informationen zur thermischen Sanierung:

GÜLTIG_AB_01.01.23_Förderrichtlinien_thermische_Sanierung.pdf herunterladen (0.06 MB)

GÜLTIG_AB_01.01.23_Förderansuchen_thermische_Sanierung.pdf herunterladen (0.05 MB)


Zuständig