Förderung für die Anschaffung von Lastenrädern (Transporträdern) und Radanhängern

Förderrichtlinien für die  Anschaffung von Lastenrädern (Transporträdern) und Radanhängern

Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel gewährt eine Förderung für die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Transportfahrrädern) und eine Förderung für die Anschaffung von Radanhängern gem. Gemeinderatsbeschlüsse vom 12.5.2016, 21.6.2018 und 24.6.2020.

Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und damit der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2 Emission im Stadtgebiet von Wolkersdorf und seinen Katastralgemeinden.

Die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel Bürgerinnen und Bürgern (Einzelpersonen) gewährt, die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben und einen vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Beilagen im Stadtamt Wolkersdorf abgeben. 

Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung einer Förderung gemäß den gegenständlichen Richtlinien besteht jedoch nicht.

Förderzeitraum: 01.07.2020 - 30.06.2024

Der Gesamtförderbetrag ist pro Jahr wie folgt begrenzt:
Von 01.07.2020 bis 31.12.2020: € 2.500,00
Von 01.01.2021 bis 31.12.2021: € 5.000,00
Von 01.01.2022 bis 31.12.2022: € 5.000,00
Von 01.01.2023 bis 31.12.2023: € 5.000,00
Von 01.01.2024 bis 30.06.2024: € 2.500,00

Wegen der begrenzten Fördermittel werden die vollständigen Anträge nach dem Zeitpunkt des Einlangens behandelt. Förderanträge können für Anschaffungen, die innerhalb des oben genannten Förderzeitraumes getätigt wurden, gewährt werden, wobei als letzter Tag der Einreichung der 31.07.2024 festgelegt wird.

Als Nachweis der tatsächlichen Anschaffung sind von den Förderwerbern Originalrechnungen vorzulegen. Um eine Mehrfachförderung auszuschließen, ist die Kopie der Originalrechnung mit einem Foto des Lastenfahrrades oder des Anhängers dem Antrag beizulegen. Zusätzlich ist das Originalrad und/oder der Anhänger von einem/er MitarbeiterIn des Stadtamtes in Augenschein zu nehmen.

Folgende Förderbeträge werden festgelegt: 
Radanhänger neu  25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00



 


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