Lehrlingsförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 folgenden Beschluss gefasst:


Die Lehrlingsförderung der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel (die anfallende Kommunalsteuer für Lehrlinge in Ausbildung)

wird ab dem 01. Jänner 2026 ersatzlos aufgehoben und nicht mehr gewährt.

Alle damit in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse der Organe der Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. werden mit dem gleichen wie oben angeführten Datum aufgehoben.

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Die Stadtgemeinde Wolkersdorf gewährt einen Zuschuss zu den Kosten der Lehrlingsausbildung in der Höhe der auf die Lehrlingsentschädigung entfallenden Kommunalsteuer.

Wenn Sie diesen Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, benötigen wir bis 31.03. des Folgejahres folgende Unterlagen:

     - Aufstellung über die im Vorjahr angefallene Kommunalsteuer für jeden einzelnen Lehrling
       (Bemessungsgrundlage und resultierende Kommunalsteuer)
     - Kopie des Lehrvertrages für neu aufgenommene Lehrlinge 

Bitte beachten Sie, dass die Bemessungsgrundlage über finanz-online weiterhin inklusive der Lehrlinge zu melden ist. Die Förderung wird nachträglich für die Kommunalsteuer des Folgejahres berücksichtigt. 

Übermitteln Sie Ihre Unterlagen an die Finanzabteilung der Stadtgemeinde Wolkersdorf, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Finanzabteilung zur Verfügung, Tel.: 02245/2401-20.