Umweltförderungen


FÖRDERRICHTLINIE - "UMWELTFÖRDERUNG" GÜLTIG BIS 31.12.2023

Die Förderrichtlinie "Umweltförderung"  aus dem Jahr 2001 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 mit Wirksamkeit per 31.12.2023 aufgehoben und ist ab diesem Datum nicht mehr gültig.

Nähere Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Richtlinien: 

GÜLTIG_BIS_31.12.23_Förderrichtlinien_Umweltförderung.pdf herunterladen (0.1 MB)

GÜLTIG_BIS_31.12.23_Förderansuchen_Umweltförderung.pdf herunterladen (0.05 MB)


NEU - FÖRDERRICHTLINIE - "UMWELTFÖRDERUNG" GÜLTIG AB 01.01.2023

Diese neue Förderrichtlinie wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen und gilt ab 01.01.2023.

Nähere Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Richtlinien:

GÜLTIG_AB_01.01.23_Förderrichtlinien_Umweltförderung.pdf (0.06 MB)

GÜLTIG_AB_01.01.23_Förderansuchen_Umweltförderung.pdf (0.06 MB)


Zuständig