Umweltförderungen


FÖRDERRICHTLINIE - "UMWELTFÖRDERUNG"

In der Gemeinderatssitzung am 26.06.2025 wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Umweltförderungsrichtlinie der Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. für Fern- und Nahwärmeanschlüsse mit Wärmelieferung auf

Biomassebasis, Stromspeicher, bidirektionale Ladestationen, Autonome Blackout Versorgung, Wärmepumpen, Geothermie Anlagen, Brauchwassernutzung und alle damit in Verbindung stehenden Gemeinderatsbeschlüsse

werden mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2025 ersatzlos aufgehoben.


Alle laufenden Projekte können inklusive Rechnungen noch bis 30.09.2025 abgeschlossen werden. 

Abrechnungsunterlagen werden bis einschließlich 10.12.2025 übernommen.


Nähere Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Richtlinien.


Zuständig

Formulare